Luxemburg wird „Freiheit zur Abtreibung“ wohl in der Verfassung verankern
catholicnewsagency.comLuxemburg wird „Freiheit zur Abtreibung“ wohl in der Verfassung verankern
Redaktion - Freitag, 6. März 2026, 15:00 Uhr.
Luxemburgs Abgeordnetenkammer hat am Dienstag mit großer Mehrheit dafür gestimmt, die „Freiheit zur Abtreibung“ in der Verfassung des Großherzogtums zu verankern. Damit würde Luxemburg nach Frankreich das zweite Land weltweit, das diesen Schritt auf Verfassungsebene vollzieht.
Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, schreibt das luxemburgische Recht zwingend ein zweites Votum vor. Diese Abstimmung muss innerhalb von drei Monaten stattfinden. Die luxemburgische Zeitung „Tageblatt“ bewertet diesen zweiten Durchgang in einem Bericht jedoch als „reine Formalität“.
Mit dem Votum vollzieht das historisch katholisch geprägte Großherzogtum einen weiteren Schritt in der Säkularisierung seiner Rechtsordnung. Nach Angaben der Behörden wurden im Jahr 2023 in Luxemburg 713 Abtreibungen durchgeführt. Gleichzeitig zählt das Land mit einer Fertilitätsrate von 1,25 Kindern pro Frau zu den Staaten mit der niedrigsten Geburtenrate in Europa.
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Nur blöd, Liechtenstein ist ein katholisches Fürstentum und sollte Widerstand gegen die Abtreibung leisten. Der Fürst riskiert seinen Thron, wenn unser Herr Jesus Christus seine Hand abzieht.